Hilfe- und Unterstützungsstrukturen im Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz

Das Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) ist 2018 in Kraft getreten, um die psychiatrische, psychotherapeutische, psychosomatische und psychosoziale Versorgung für Menschen mit psychischem Hilfebedarf zu stärken sowie die Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen voranzubringen, wie es in der Präambel heisst. Mit geeigneten Anlaufstellen und frühzeitiger Unterstützung soll Menschen in psychischen Krisen geholfen werden, so dass Unterbringungen ohne oder gegen den Willen der betroffenen Menschen sowie Zwangsmaßnahmen vermieden werden. Mit dem BayPsychKHG wurden zusätzlich zu den bestehenden ambulanten und stationären Versorgungssystemen rund um die Uhr in allen Bezirken erreichbare Krisendienste eingerichtet. In diesem Zusammenhang habe ich Fragen an die Staatsregierung.