Laut Pressemeldungen wurde unter der Leitung des Sozialministeriums eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit möglichen Änderungen im Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) beschäftigt. In diesem Zusammenhang ergeben sich für Paul Knoblach und mich folgende Fragen an die Staatsregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand dieser Arbeitsgruppe zum BayPsychKHG?
- Welche weiteren Ministerien, Expert*innen, Verbände oder Interessenvertretungen, Fachgesellschaften werden in die Überarbeitung einbezogen?
- Welche (Zwischen-) Ergebnisse liegen bereits vor?
- Bis wann schätzt die Staatsregierung liegen Ergebnisse der Arbeitsgruppe vor?
- Welche konkreten Themenbereiche des BayPsychKHG stehen im Fokus?
- Welche Aufgaben müssen aus Sicht der Staatsregierung auf Landesebene bezogen auf die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz im Juni 2025 zu „TOP: 12.1 Prävention von Gewaltdelikten von Menschen mit psychischen Erkrankungen“ umgesetzt werden?