Nachdem die Arbeitsgruppe mit Vertretern der Selbsthilfe, der Leistungsträger- und -erbringerverbände sowie der Bezirksregierungen und dem Behindertenbeauftragten des Freistaats, die sogenannte Arbeitsgruppe AG 99, unter Vorsitz des Bayerischen Bezirketags, ein Bedarfsermittlungsinstrument Bayern (BIBay) entwickelt hat, das in einer Pilotphase erprobt und derzeit abschließend überarbeitet wird, frage ich die Staatsregierung, ob die Implementierung des Instruments zur Ermittlung des individuellen Bedarfs und zur Gewährung von Eingliederungshilfeleistungen für HeimbewohnerInnen planmäßig zum 1. Juli 2022 gelingt, wie der Implementierungsprozess in Bayern konkret geplant ist, insbesondere bezogen auf die wohl nötige Schulung und Aufklärung der Fachkräfte sowie der Leistungsberechtigten bzw. ihrer rechtlichen VertreterInnen über die dialogisch angelegte Bedarfsermittlung, und wie die Staatsregierung das neue Bedarfsermittlungsinstrument Bayern (BIBay) insgesamt bewertet?
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