Letztlich fällt diese Abgabe, oft einige zehntausend Euro, für fast jeden Haus- oder Wohneigentumbesitzer im Laufe seines Lebens einmal an, auch dann, wenn er/ sie eventuell nur eine kleine Rente hat. Deswegen möchte der Verband, dass nur noch die erstmaligen Erschließungskosten vom Anlieger gezahlt werden müssen, nicht aber die Sanierungskosten. Den Wunsch kann ich zwar verstehen, als MdL sehe ich aber keine Möglichkeit, dem Rechnung zu tragen. Denn wo soll das Geld herkommen? Aus den Steuern derer, die in der Mitte ihres Lebens vielleicht selbst gerade Wohneigentum erwerben wollen, und die keine zusätzliche Mehrbelastung schultern wollen und können? Auch die Gemeinden können die Last nicht alleine übernehmen, insbesondere finanzschwache Gemeinden wären damit überfordert. Es bleibt also bei der Pflicht der Anlieger, mitzuzuahlen für die Strassen vor ihrem Haus. Allerdings bei großzügigen Abrechnungsmodalitäten für diejenigen, die die in dem Fall zu bezahlenden Beträge. So hat es der Landtag vor wenigen Monaten auch beschlossen.
Der Verband Wohneigentum bat mich zu einem Grußwort anlässlich seiner Jahresversammlung, mit der Bitte Stellung zu nehmen zu dem Strassenausbaubeiträgen für Anlieger, die dann fällig werden, wenn eine Strasse saniert oder erweitert wird
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