In einer Anfrage zum Plenum frage ich die Staatsregierung:
Wie bewertet die Staatsregierung §94 Abs. 6 SGB VIII, wonach junge Menschen bei vollstationären Leistungen „höchstens 25 Prozent ihres Einkommens” als Kostenbeitrag einzusetzen haben, plant die Staatsregierung den Gestaltungsspielraum als Landesgesetzgeber zu nutzen, um auf Landesebene auf den Kostenbeitrag (möglichst) komplett zu verzichten und wie wäre dies landesrechtlich konkret umzusetzen (z.B. Anpassung des AGSG Teil 7)?
Verwandte Artikel
Vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen
In Zusammenarbeit mit meinem Kollegen Hep Moatzeder haben wir bei der Staatsregierung nachgefragt: Wie begründet das bayerische Umweltministerium seine Entscheidung, den Bau einer vierten Reinigungsstufe bei nur 13 „wichtigen Kläranlagen“…
Weiterlesen »
Geplante Erweiterung des Trinkwasserschutzgebiets “Zeller Quellen”
Ich frage die Staatsregierung: Seit wann liegen die Unterlagen für die geplante Erweiterung des Trinkwasserschutzgebietes “Zeller Quellen”, das mehr als 65.000 Menschen in Stadt und Landkreis Würzburg mit sauberem Trinkwasser…
Weiterlesen »
Auszahlung der Einmalzahlung für Hörbehinderte
In Zusammenarbeit mit meinem Fraktionskollegen Toni Schuberl haben wir bei der Staatsregierung nachgefragt, wie viele Menschen in Bayern eine 80%ige Hörbehinderung haben – mit und ohne Gl-Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis, wie…
Weiterlesen »