Mit der Reform der Psychotherapeut*innenausbildung durch das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) 2020, wurde ein neuer universitärer Ausbildungsweg geschaffen. Nach
einem Bachelorstudium der Psychologie können Studierende einen Masterstudiengang
(M.Sc. Psychotherapie) absolvieren, der mit einer staatlichen Prüfung und Approbation als Psychotherapeut*in abschließt. An die Approbation schließt sich eine Weiterbildung zum*r Fachpsychotherapeut*in an. Diese dauert in der Regel fünf Jahre und findet im ambulanten und stationären Bereich statt. Hier zeigt sich ein zunehmendes Problem, insbesondere in fehlenden Weiterbildungsplätzen und nicht gesicherter Finanzierung der Weiterbildung. Ein erheblicher Anteil der Weiterbildungskosten muss immer noch selbst getragen werden. Dieser Mangel an Plätzen sowie die Teil-Finanzierungspflicht führt zu einer Verunsicherung, gerade auch bei zukünftigen Studierenden. Die Versorgungslage droht sich zusätzlich zu verschärfen, wenn heutige Psychotherapeut*innen altersbedingt ausscheiden. Die Zahl der Menschen mit psychischen Erkrankungen nimmt seit Jahren zu, was zu einer wachsenden Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen führt. Vor diesem Hintergrund kommt der Ausbildung und Qualifizierung von Psychotherapeut*inne eine zentrale Bedeutung für die Sicherstellung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Versorgung zu. Aufgrund dieser Problemlage haben meine Kolleg*innen Paul Knoblach, Verena Osgyan und ich die folgenden Fragen an die Staatsregierung.
Master Psychotherapie und Weiterbildung in Bayern