Im Zuge der geplanten Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz habe ich an die Staatsregierung die folgenden Fragen:
- Wie kann sichergestellt werden, dass die die Elternbeiträge nach der Überführung des Elternbeitragszuschusses in den Qualitätsbonus tatsächlich nicht ansteigen werden, wenn keine Verpflichtung mehr für die Träger und Einrichtungen besteht, diese Zuschüsse an die Eltern durch eine entsprechende Reduzierung des Elternbeitrags weiterzugeben?
- Warum ist der Qualitätsbonus im Gegensatz zur Teamkräftepauschale künftig (ab 2027) nicht
dynamisiert, obwohl diese damit de facto eine kontinuierliche Entwertung erfährt? - Mit welcher Begründung wird im Gesetzesentwurf darauf verzichtet, für Kinder mit einem
Förderbedarf hinsichtlich der Entwicklung ihres Sozialverhaltens künftig einen Gewichtungsfaktor
einzuführen, obwohl damit große Herausforderungen in vielen Einrichtungen einhergehen, die von diesen im Vorfeld der Erarbeitung der Gesetzesnovelle an diversen Stellen immer wieder vorgebracht wurden?