Ein Eilantrag der Anwältin der Familie beim Verwaltungsgericht Würzburg gegen die Abschiebung wurde kurzfristig abgelehnt. Die Ausländerbehörde beharrte darauf, dass sich der Mann durch Untertauchen der Abschiebung entzogen hätte und sieht die Schuld an der Familientrennung daher beim Ehemann. Dieser war, nach Angaben der Ehefrau, beim Joggen. Für die Zeit des Mutterschutzes hatte die Behörde die Abschiebung ausgesetzt. Warum die Abschiebung dann so dringlich vollzogen werden musste, dass auf das Auftauchen des Vaters verzichtet wurde, bleibt unterdessen unbeantwortet.
Zwischenzeitlich hat das BAMF die deutsche Zuständigkeit für das Asylverfahren des Vaters erklärt. Während dieser nun wieder in Hammelburg lebt, verweilt die Mutter mit ihren Kindern in einer Unterkunft in Polen. Eine Lösung für die Rückführung nach Deutschland wird vom Landratsamt derzeit ausgeschlossen.
“Der Schutz von Ehe und Familie scheint in Bayern keine Geltung mehr zu besitzen”, kritisiert die Landtagsabgeordnete Kerstin Celina die Abschiebung. “Bisher wurden in Bayern Familien nicht durch Abschiebung getrennt. Nun sind innerhalb kurzer Zeit zwei Fälle allein aus dem Landkreis Bad Kissingen bekannt geworden, in denen auf den Schutz der Familie keine Rücksicht genommen wurde. Bei Dublin-Abschiebungen scheinen es die bayerischen Behörden darauf anzulegen, menschliche Maßstäbe und ethisches Verhalten über Bord zu werfen.” Deshalb haken die beiden Landtagsabgeordneten Christine Kamm und Kerstin Celina mit einer schriftlichen Anfrage an die Bayerische Staatsregierung nach. Für Christine Kamm ist es „schwer erträglich“, dass die bayerischen Behörden dem Familienvater unterstellen, untergetaucht zu sein. Unterstützt werden die beiden Landtagsabgeordneten vom Bad Kissinger Kreisrat Christian Fenn (GRÜNE), der darauf hinweist, dass auch die Arbeit der ehrenamtlichen Helfer bei der Integration durch „unverständliche Hau-Ruck-Entscheidungen“ immer wieder konterkariert würde und die Helfer entmutigen würden.
Am 24.06.14 kam es im Landkreis Kissingen erneut zur Trennung einer Familie durch Abschiebung. Eine 21-jährige Georgierin wurde mit ihren Kindern, getrennt von ihrem Mann, von Polizisten aus der Unterkunft in Hammelburg abgeholt und auf dem Landweg nach Polen abgeschoben. Die Kinder sind ein, zwei und drei Jahre alt, die beiden jüngsten sind in Deutschland geboren.
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