Ergänzend zu unserer Forderung, die Zweckentfremdung der Bundesmittel nach dem Wegfall des Betreuungsgelds zu beenden, fordern wir in einem weiteren Antrag die Staatsregierung auf, ihr 2013 mit dem Bildungsfinanzierungsgesetz beschlossenes Förderprogramm für Kitas mit langen Öffnungszeiten von mehr als 45 Stunden pro Woche fortzusetzen. Die Förderung erfolgt dabei in Form einer Festbetragsfinanzierung für jede Einrichtung mit langen Öffnungszeiten. Die bisherige zeitliche Befristung des Förderprogramms entfällt. Mittelfristig muss die Förderung langer Öffnungszeiten als Regelförderung im Bayerischen Kinderbildungs- und -Betreuungsgesetz (BayKiBiG) verankert werden.
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