Leider gibt es auch in Bayern immer wieder Fälle von Missbrauch und Betrug in der Pflege. Um möglichst viele solcher Vorkommnisse zu entdecken und aufzuklären, ist es sehr wichtig, dass eventuelle Mitwisserinnen und Mitwisser (Whistleblower) Hinweise geben. Ohne einen umfangreichen Rechtsschutz ist das aber gerade für juristisch nicht versierte Menschen mit Ängsten um ihren eigenen Arbeitsplatz und den der Kollegen verbunden. Die SPD stellte einen Antrag, dass der Freistaat Bayern im Bundesrat einen Gesetzesvorschlag einbringt, der den Rechtsschutz von Whistleblowern in der Pflege erweitern soll. In meiner Rede mache ich deutlich, dass dieser Antrag in die richtige Richtung geht, aber auf weitere Berufsfelder wie z.B. die Kontrolle in der Nahrungsmittelproduktion und -verarbeitung ausgeweitet werden sollte und die CSU die elementare Rolle von Whistleblowern bei der Suche nach „schwarzen Schafen“ verkennt.
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