Zu wählen und gewählt werden gehören zu den Grundfesten unserer Demokratie. Immer wieder diskutieren wir im Landtag die ungleiche Behandlung von Wählergruppen: Menschen, die unter Betreuung stehen oder im Maßregelvollzug sind, wird die Entscheidungsfähigkeit abgesprochen und damit die Wahlmöglichkeit. Das widerspricht aber der UN-Behindertenrechtskonvention. In der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Wahlrechtsänderung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention plädiere ich in meiner Plenarrede für eine zügige Verabschiedung noch vor der nächsten Landtagswahlrecht.
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