„Die neuen Antragsmodalitäten für die Träger von Angehörigengruppen und niederschwelligen Betreuungsangeboten sind wesentlich komplizierter als bisher“, so die sozialpolitische Sprecherin Kerstin Celina. „Die Anzahl der auszufüllenden Seiten ist doppelt so hoch und die Antragsfrist beträgt gerade einmal vier Wochen: Das ist zu wenig.“
Niederschwellige Angebote in der Betreuung von demenzkranken Menschen seien wichtig, um pflegende Angehörige zu entlasten. Geschulte Ehrenamtliche können dann unter pflegefachlicher Anleitung stundenweise die Betreuung übernehmen und mit den Pflegebedürftigen beispielsweise singen oder Gesellschaftsspiele spielen. Ulli Leiner, pflegepolitischer Sprecher, begrüßt, dass dafür Mittel aus der Pflegeversicherung bereitstehen, die beantragt werden können.
Das neue Förderverfahren aber sei mit hohem bürokratischen Aufwand und Risiken für die Träger verbunden. Kerstin Celina: „Die komplizierteren Antragsmodalitäten könnten für kleine Trägervereine das ‚Aus‘ bedeuten, da ihnen bis zum vorgesehenen Antragsschluss Ende April kaum genug Zeit bleibt, um die Anträge vollumfänglich auszufüllen und die notwendigen Informationen bereitzustellen.“ Die Landtags-Grünen fordern eine Verlängerung der Antragsfrist. „Es wäre schade, wenn kompetente Träger aufgrund der Kürze der Zeit bei der Antragstellung die ihnen zustehenden Mittel nicht abrufen könnten.“
Den grünen Brief finden Sie als PDF im Anhang.
Update: Mittlerweile wurde die Antragsfrist zwar um einen Monat auf den 1.5.2015 verlängert, allerdings bleiben dennoch weitere Probleme bestehen.
Die Grünen im Bayerischen Landtag fordern in einem Brief Gesundheitsministerin Huml auf, das Förderverfahren für Anbieter von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten für Demenzkranke zu vereinfachen und die Antragsfrist zu verlängern.
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