Nachdem die staatlichen Auflagen zum Rückbau der nicht zu nutzenden Tiefbrunnen des Zweckverbandes Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM) in der Gemarkung Hofstetten (Stadt Gemünden, Landkreis Main-Spessart) durch den Zweckverband FWM (vgl. Berichterstattung
in der Main Post vom 11.01.2022 und vom 06.02.2022) nicht umgesetzt wurden, frage ich die Staatsregierung: Welche konkreten Auflagen beinhaltet der inzwischen übermittelte verpflichtende Bescheid des Landratsamtes Main-Spessart gegenüber dem Zweckverband FWM, welche inhaltlichen Gründe für eine Klage dagegen führt der Zweckverband FWM an und wann ist mit einer Umsetzung der Auflagen aus dem verpflichtenden Bescheid zu rechnen?
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