Der Schwerbehindertenausweis ist Voraussetzung dafür, dass behinderte Menschen die ihnen zustehenden Nachteilsausgleiche und Rechte geltend machen können. Ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 können Schwerbehindertenausweise beantragt werden. Zudem gibt es verschiedene Merkzeichen, die die Art der Beeinträchtigung näher bezeichnen. Nachdem sich in einigen Büros der kommunalen Behindertenbeauftragten in letzter Zeit die Beratungsanfragen und Beschwerden im Zusammenhang mit der Beantragung von Schwerbehindertenausweisen gehäuft haben, habe ich nach der Praxis der Vergabe von Schwerbehindertenausweisen und den aktuellen Daten gefragt.
Meine Schriftliche Anfrage, sowie die Antwort der Staatsregierung können Sie hier nachlesen.
Verwandte Artikel
Neueinstellungen von Lehrkräften im September 2023
Zusammen mit meinem Kollegen Thomas Gehring erkundige ich mich bei der Bayerischen Staatsregierung, wie viele Lehrer:innen für das neue Schuljahr benötigt werden. Wir wollen auch wissen, wie viele Lehramts-Absolvent:innen in…
Weiterlesen »
Situation der Alleinerziehenden in Bayern
Zusammen mit meiner Kollegin Eva Lettenbauer möchte ich von der Staatsregierung wissen, wie sich die Situation von Alleinerziehenden in Bayern entwickelt. Dabei interessieren uns Aspekte wie: Geschlecht, Armutsgefährdung, bezahlbarer Wohnraum.
Weiterlesen »
Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben
Zusammen mit meiner Kollegin Eva Lettenbauer erkundige ich mich, wie die Situation von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt derzeit aussieht. Wir wollen wissen, ob die bayerischen Arbeitgeber:innen ihrer Pflicht…
Weiterlesen »