Der Schwerbehindertenausweis ist Voraussetzung dafür, dass behinderte Menschen die ihnen zustehenden Nachteilsausgleiche und Rechte geltend machen können. Ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 können Schwerbehindertenausweise beantragt werden. Zudem gibt es verschiedene Merkzeichen, die die Art der Beeinträchtigung näher bezeichnen. Nachdem sich in einigen Büros der kommunalen Behindertenbeauftragten in letzter Zeit die Beratungsanfragen und Beschwerden im Zusammenhang mit der Beantragung von Schwerbehindertenausweisen gehäuft haben, habe ich nach der Praxis der Vergabe von Schwerbehindertenausweisen und den aktuellen Daten gefragt.
Meine Schriftliche Anfrage, sowie die Antwort der Staatsregierung können Sie hier nachlesen.
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