Die Patientengruppe der Menschen mit angeborenem Herzfehler wird Dank der medizinischen Entwicklung entgegen ursprünglicher Prognosen der vergangenen Jahrzehnte immer älter. Sie haben den Bedarf der regelmäßigen Behandlung und Betreuung durch eine Kardiologin bzw. einen Kardiologen. Bis zum 18. Lebensjahr ist für sie eine Kinder-Kardiologin bzw. ein Kinder-Kardiologe zuständig. Danach werden sie regelmäßig aufgrund der bestehenden Versorgungsverträge zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen durch Erwachsenen-Kardiolog*innen betreut. Lediglich ein gewisser – in den Bundesländern unterschiedlich ausgehandelter – Prozentsatz darf durch Kinderkardiolog*innen behandelt werden. Die Beurteilung und Betreuung von angeborenen Herzfehlern bedarf speziellen Wissens, das Erwachsenenkardiolog*innen üblicherweise nicht haben. Erwachsenenkardiolog*innen kümmern sich um normal gebaute, erkrankte Herzen. Kinderkardiologen kennen sich mit unterschiedlichen Bauformen von Herzen aus, z.B. univentrikulären Herzen, rechtsherz Kreisläufen, Fontan- Kreisläufen, fehlenden Herzklappen etc. Diese Bauformen bleiben meist im Erwachsenenalter bestehen. Die Patient*innen brauchen auch dann noch eine kompetente Beratung. Dazu kommen typische Herausforderungen von Erwachsenen, z.B. Schwangerschaft, Geschlechtsverkehr, Berufswahl oder ggf. Verrentung. Auch in diesem Punkten sollten kompetente Kardiolog*innen beraten und betreuen können.
Am 6. Juli 2018 reichte ich bei der Staatsregierung eine Schriftliche Anfrage zu dieser Thematik ein, die am 28. August beantwortet wurde.
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