Zusammen mit meiner oberfränkischen Kollegin Ulrike Gote habe ich mich nach genauen Abläufen, Zahlen und Problemlagen bei der Kostenübernahme für Insassen im Maßregelvollzug erkundigt.
Gemäß Art. 7 des Bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes gilt: “Die untergebrachte Person hat Anspruch auf Gesundheitsuntersuchungen, medizinische Vorsorgeleistungen, Krankenbehandlung und Versorgung mit Hilfsmitteln (…).” Nachdem zwei Insassen im Maßregelvollzug infolge chronischer Erkrankungen verstarben, lohnt es sich, genauer nachzufragen.
Verwandte Artikel
Einladung nach München in den Landtag!
Die Landtagsabgeordnete der Grünen Kerstin Celina lädt ein zu einer Informationsfahrt in den Bayerischen Landtag am 26. September 2023.Nach einer Führung durch das Maximilianeum (Sitz des Landtags) und einer Diskussion…
Weiterlesen »
Neueinstellungen von Lehrkräften im September 2023
Zusammen mit meinem Kollegen Thomas Gehring erkundige ich mich bei der Bayerischen Staatsregierung, wie viele Lehrer:innen für das neue Schuljahr benötigt werden. Wir wollen auch wissen, wie viele Lehramts-Absolvent:innen in…
Weiterlesen »
Die grüne Landtagsabgeordnete Kerstin Celina feierte 10 Jahre Regionalbüro in Karlstadt
“Ein runder Geburtstag für mein Büro in Karlstadt, das ist ein guter Anlass zum Feiern” meint Kerstin Celina, Landtagsabgeordnete und sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion. “Ich bin sehr froh, dass…
Weiterlesen »