Sowohl den genauen Wortlaut der Anfrage als auch die Antwort der Staatsregierung können Sie hier herunterladen.
Bei Kindern und Jugendlichen mit besonders schweren Verhaltensauffälligkeiten oder bei jugendlichen Intensivstraftätern wird häufig als letztes Mittel eine Maßnahme der intensivpädagogischen Erziehungshilfe im Ausland vorgeschlagen. Der Bedarf der betroffenen Kinder und Jugendlichen an kompetenten erzieherischen und psycholo- gisch-psychiatrischen Hilfen ist in der Regel enorm hoch. Die Qualität der sozialpädagogischen Betreuung und der therapeutischen Hilfen in diesen Maßnahmen nach §§ 27, 35 oder 41 SGB VIII führt immer wieder zu kontroversen Diskussionen. Einzelfälle werden regelmäßig in den Medien skandalisiert, wie zuletzt der Fall der 15-jährigen Anita in einer Reportage des ARD-Magazins Monitor. Vor diesem Hintergrund stellt sich Fragen nach den Kriterien für die Auswahl der Maßnahmeträger sowie nach der Kontrolle und Evaluation von Qualitätsstandards bei der Durchführung von intensivpädagogischen Erziehungshilfen im Ausland.
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