Nach der EU-Verordnung (EU Nr.1300/2014) über die technischen Spezifikationen für die Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems der Union für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität müssen seit 2014 alle neu in Betrieb genommenen Eisenbahn- und S- Bahn-Fahrzeuge mit einem auch außen hörbaren akustischen Auffindesignal ausgerüstet werden. Für bereits vorhandene Züge besteht keine Pflicht zur Nachrüstung. Für blinde und hochgradig sehbehinderte Personen führt der Einstieg in Eisenbahn- oder S-Bahnwaggons immer wieder zu Gefahrensituationen. Sie müssen sich den Weg zur Tür häufig erst ertasten, sodass sie nicht rechtzeitig einsteigen können und zu nah an den bereits abfahrenden Zug geraten. Ein innerhalb und außerhalb des Zuges deutlich hörbares Signal, sobald eine Tür zum Öffnen freigegeben ist, könnte den betroffenen Menschen die Orientierung erleichtern und so unnötige Gefahrensituationen vermeiden. Vor diesem Hintergrund stellte ich am 29. März 2017 eine Schriftliche Anfrage an die Staatsregierung, deren Antwort Sie hier nachlesen können.
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