Archive sind das historische und kulturelle Gedächtnis des Gemeinwesens. Das gilt insbesondere für Staatsarchive, die mit ihren vielfältigen Beständen sowohl als Dienstleister als auch Bewahrer von Kulturgütern anzusehen sind. In diesem Sinne sind Staatsarchiven über einen reinen Behördenstatus hinaus der Rang von kulturellen Institutionen anzumessen. Als Dokumentationszentren von Urkunden, Akten und weiteren bedeutenden Unterlagen der Verwaltung als auch der Bürgerschaft sind die Staatsarchive nicht nur für wissenschaftliche Forschung von wichtiger Bedeutung. Auch Amtsnachfragen von finanzieller und juristischer Art, wie z.B. für Besitzverhältnisse von Anwesen als auch Namensnachweisungen gehören zum Arbeitsfeld von Archiven. Das archivierte Schriftgut ist zu erfassen, zu sichern, zu erschließen und vor allem auch nutzbar zu machen. Dafür muss die Arbeitsfähigkeit gewährleistet sein, auch in Zeiten von Umbauten und Umzügen. Auch bei fortschreitender Digitalisierung kann man nicht auf den Zugriff auf die Präsenzbestände verzichten. Der geplante Umzug des Staatsarchivs Würzburg nach Kitzingen stellt auch vor diesen Betrachtungen, nicht nur angesichts der Menge und der Sensibilität der Archivgüter eine gewaltige Herausforderung dar. Vor diesem Hintergrund stellte ich am 12. Februar 2020 eine Schriftliche Anfrage an die Staatsregierung. Die Antwort können Sie hier herunterladen.
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