Ähnlich wie bei blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen entstehen auch bei gehörlosen und hochgradig hörbehinderten Menschen behinderungsbedingte Mehrkosten durch benötigte Assistenzleitungen, Gebärdendolmetscher und technische Hilfsmittel.
Ohne diese technischen und personengebundenen Hilfen ist für gehörlose und stark hörbehinderte Menschen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nicht möglich. In einigen Bundesländern gibt es deshalb bereits einen finanziellen Nachteilsausgleich in Form eines Gehörlosengeldes für diese Personengruppe. Nachdem sich die Hoffnung auf die Einführung eines Bundesteilhabegeldes im Zuge des Bundesteilhabegesetzes nicht erfüllt hat, besteht nun auch in Bayern ein akuter Handlungsbedarf. Die Einführung eines Teilhabegeldes für gehörlose und an Taubheit grenzende hörbehinderte Menschen wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft.
Vor diesem Hintergrund reichte ich am 2. Januar 2018 eine Schriftliche Anfrage bei der Staatsregierung ein, die Sie hier herunterladen können. Lesen Sie hier die Antwort der Staatsregierung vom 1. Februar 2018.
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