Am 01.07.2017 trat das Prostituiertenschutzgesetz deutschlandweit in Kraft. Dieses sieht unter anderem eine Anmelde- und Beratungspflicht für in der Prostitution tätigen Personen und eine Genehmigungspflicht für Prostitutionsgewerbe vor. Ziel des Gesetzes ist ein besserer Schutz der Prostituierten vor Ausbeutung, Gewalt und Menschenhandel und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Prostitutionsgewerbe. Mit der Anmeldepflicht soll erreicht werden, dass Prostituierte Zugang zu umfassenden Informationen und Hilfeangeboten erhalten und so ihre Rechte besser kennen und wahrnehmen können. Geringere Anmeldezahlen als von Expert*innen geschätzt in den ersten statistischen Erhebungen erwecken jedoch Zweifel, ob Sexarbeit so aus dem Dunkelfeld herausgeholt werden kann. Vor diesem Hintergrund habe ich eine Schriftliche Anfrage an die Staatsregierung gestellt.
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