Wie hat sich die Zahl der Unterbringungen gemäß § 1631b (Unterbringung des Kindes, die
mit Freiheitsentziehung verbunden ist) in den letzten fünf Jahren in Bayern entwickelt (bitte jährlich getrennt, Gesamtzahl und prozentual zur Altersgruppe auflisten), hat sich die Erwartung der Staatsregierung erfüllt, mit dem Bayerischen PsychKHG alternative Hilfsmöglichkeiten zur Unterbringung bereitzustellen und gelten die besonderen Sicherungsmaßnahmen nach Art. 29 PsychKHG auch für Kinder und Jugendliche unmittelbar?

Verwandte Artikel
Implementierungsprozess des Bedarfsermittlunginstruments Bayern (BIBay) – Zeitplan und Umsetzung
Nachdem die Arbeitsgruppe mit Vertretern der Selbsthilfe, der Leistungsträger- und -erbringerverbände sowie der Bezirksregierungen und dem Behindertenbeauftragten des Freistaats, die sogenannte Arbeitsgruppe AG 99, unter Vorsitz des Bayerischen Bezirketags, ein…
Weiterlesen »
Bayern barrierefrei 2023 – Finanzierung und Umsetzung
Vor dem Hintergrund, dass die Regierungsfraktionen von CSU und Freie Wähler in der Landtagsdebatte zum Haushalt 2022 erstmal einräumten, dass das Ziel „Bayern barrierefrei 2023“, das sich die Staatsregierung 2013…
Weiterlesen »
Geruchsbelästigung in Mainaschaff
Nachdem sich Mainaschaffer Bürger*innen seit Jahren wegen starken Gerüchen, verursacht durch die Zellstoff- und Papierfabrik der Sappi Stockstadt GmbH, beschweren, ohne dass sich an der Situation etwas verbessert hat, frage…
Weiterlesen »