Wie hat sich die Zahl der Unterbringungen gemäß § 1631b (Unterbringung des Kindes, die
mit Freiheitsentziehung verbunden ist) in den letzten fünf Jahren in Bayern entwickelt (bitte jährlich getrennt, Gesamtzahl und prozentual zur Altersgruppe auflisten), hat sich die Erwartung der Staatsregierung erfüllt, mit dem Bayerischen PsychKHG alternative Hilfsmöglichkeiten zur Unterbringung bereitzustellen und gelten die besonderen Sicherungsmaßnahmen nach Art. 29 PsychKHG auch für Kinder und Jugendliche unmittelbar?

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