In Zusammenarbeit mit meinem Kollegen Hep Moatzeder haben wir bei der Staatsregierung nachgefragt:
Wie begründet das bayerische Umweltministerium seine Entscheidung, den Bau einer vierten Reinigungsstufe bei nur 13 „wichtigen Kläranlagen“ mit lediglich 16 Millionen Euro zu fördern, obwohl es in Bayern etwa 2400 kommunale Kläranlagen gibt und die vierte Reinigungsstufe eine sehr wichtige Voraussetzung für die Verbesserung der Wasserqualität in unseren Gewässern ist, welche Kläranlagen in Unterfranken erfüllen die Voraussetzungen für eine Förderung für den Bau einer vierten Reinigungsstufe (bitte die Voraussetzungen bzw. Kriterien für die Förderung auflisten) und in welchem Zustand befinden sich die unterfränkischen Gewässer gemäß der im Jahr 2000 in Kraft getretenen Wasserrahmenrechtlinie, mit der innerhalb von 15 Jahren ein guter chemischer Zustand der Gewässer erreicht werden sollte?
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