Ab wann steht das für die Justizvollzugsanstalt Passau vorgesehene und aktuell an anderen Standorten eingesetzte Personal den anderen JVAs, beispielsweise in der JVA Würzburg, voraussichtlich nicht mehr zur Verfügung, wie plant die Staatsregierung die in Passau eingeplanten, aber aktuell in den anderen JVAs eingesetzten Mitarbeiter*innen zu ersetzen und plant die Staatsregierung, die in bayerischen JVAs aktuell zusätzlich befristet eingestellten Beschäftigten nach einer erfolgreich abgelegten Ausbildung zu übernehmen und für diese zusätzliche Dauerstellen einzurichten?
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