Wir Grüne lieben die Verfassung! In ihr steht alles, was man zum Zusammenleben in unserer Gesellschaft braucht. Als die CSU z. B. unverbindliche Volksbefragungen auf Kosten der Steuerzahler einführen wollte, haben wir geklagt und letzte Woche gewonnen. Landesweite Volksbegehren und Volksentscheide, die für die Politik verbindlich sind, gibt es ja schon und sind in der Verfassung festgeschrieben. Was kaum jemand weiss: Auch die Popularklage ist einzigartig in der Bayerischen Verfassung, das heisst, Bürger und Verbände können die Verfassungsmässigkeit bayerischer Gesetze überprüfen lassen. In wenigen Tagen wird das “Aktionsbündnis Parite” Klage einreichen und prüfen lassen, ob die bayerischen Wahlgesetze verfassungswidrig sind, weil im Ergebnis Frauen in den Parlamenten deutlich unterrepräsentiert sind. In der Bayerischen Verfassung stehen unsere gemeinsamen Werte klar und deutlich drin – sie ist/ sie sind Grundlage für unser Zusammenleben. Und beigeordnete, unklare schwammige und diskriminierende Leitkultur kann und darf nicht an deren Stelle treten. Für mich ist klar: dieses Leitkult-Gesetz muss verhindert werden – notfalls mit Hilfe des Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

Kerstin Celina zum 70-jährigen Bestehen der Bayerischen Verfassung.
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