Wie in den Antworten zu meiner Schriftlichen Anfrage „Maßnahmen zur Förderung der Teilzeitausbildung in Bayern“
vom 19. November 2014 (Drs. 17/5344) deutlich wurde, wird
das Instrument der Teilzeitberufsausbildung (§ 8 des Berufsbildungsgesetzes – BBiG) noch zu selten genutzt. Auffällig sind im in der Anfrage dargestellten Zeitraum ab 2007
beispielsweise die relativ hohen Zahlen in kaufmännischen
Berufen. Auch im öffentlichen Dienst gäbe es eine Vielzahl
von Tätigkeitsbereichen, in denen ebenfalls eine Teilzeitberufsausbildung vorstellbar ist. Um insgesamt eine Erhöhung
der Teilzeitausbildungen zu erreichen, bedarf es mehrerer
Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen,
zu denen u. a. die Gewährleistung der Flexibilität einer guten Kinderbetreuung und der Gestaltung des Berufsschulunterrichts zu zählen sind.
Verwandte Artikel
Neueinstellungen von Lehrkräften im September 2023
Zusammen mit meinem Kollegen Thomas Gehring erkundige ich mich bei der Bayerischen Staatsregierung, wie viele Lehrer:innen für das neue Schuljahr benötigt werden. Wir wollen auch wissen, wie viele Lehramts-Absolvent:innen in…
Weiterlesen »
Situation der Alleinerziehenden in Bayern
Zusammen mit meiner Kollegin Eva Lettenbauer möchte ich von der Staatsregierung wissen, wie sich die Situation von Alleinerziehenden in Bayern entwickelt. Dabei interessieren uns Aspekte wie: Geschlecht, Armutsgefährdung, bezahlbarer Wohnraum.
Weiterlesen »
Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben
Zusammen mit meiner Kollegin Eva Lettenbauer erkundige ich mich, wie die Situation von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt derzeit aussieht. Wir wollen wissen, ob die bayerischen Arbeitgeber:innen ihrer Pflicht…
Weiterlesen »