Wie in den Antworten zu meiner Schriftlichen Anfrage „Maßnahmen zur Förderung der Teilzeitausbildung in Bayern“
vom 19. November 2014 (Drs. 17/5344) deutlich wurde, wird
das Instrument der Teilzeitberufsausbildung (§ 8 des Berufsbildungsgesetzes – BBiG) noch zu selten genutzt. Auffällig sind im in der Anfrage dargestellten Zeitraum ab 2007
beispielsweise die relativ hohen Zahlen in kaufmännischen
Berufen. Auch im öffentlichen Dienst gäbe es eine Vielzahl
von Tätigkeitsbereichen, in denen ebenfalls eine Teilzeitberufsausbildung vorstellbar ist. Um insgesamt eine Erhöhung
der Teilzeitausbildungen zu erreichen, bedarf es mehrerer
Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen,
zu denen u. a. die Gewährleistung der Flexibilität einer guten Kinderbetreuung und der Gestaltung des Berufsschulunterrichts zu zählen sind.
Verwandte Artikel
Umstrukturierung der EUTB
Die EUTB übernimmt seit ihrer Schaffung im Jahr 2018 eine Art Lotsenfunktion für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige, um diese zielgerichtet und individuell zu beraten. Die EUTBs sind ein…
Weiterlesen »
Energieverbrauch der unterfränkischen Behörden
Zusammen mit meinen Kollegen Patrick Friedl, Paul Knoblach und Martin Stümpfig habe ich mich bei der Staatsregierung nach dem Energieverbrauch der Behörden in Unterfranken erkundigt. Insbesondere interessiert uns, wie hoch…
Weiterlesen »
Corona-Hilfen für Kulturschaffende
Auch nach dem offiziellen Ende der Pandemie fällt der Neustart in Kunst, Kultur und derKultur- und Kreativwirtschaft, die zu einem großen Teil von Veranstaltungen und den daraus resultierenden Arbeiten wie…
Weiterlesen »