Nachdem die Bundesärztekammer und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie, Gesamtnovelle 2017) reformiert haben und mit dieser Novelle u.a. sichergestellt werden soll, dass homo- und bisexuelle Männer nicht mehr vom Blutspenden ausgeschlossen werden sollen, frage ich die Staatsregierung, mit welchen Maßnahmen sie die Richtlinie in Bayern umgesetzt hat, welche Beschränkungen beim Blut- und Knochenmarkspenden für homo- und bisexuelle Männer sowie trans Personen aktuell gelten und bei welchen medizinischen Behandlungen andere Regelungen für homo-, bisexuelle sowie trans Personen gelten.
Die Antwort der Staatsregierung können Sie hier lesen.
Die Ergebnisse dieser Anfrage wurden außerdem in einem Antrag und einer Pressemitteilung aufgegriffen.
Verwandte Artikel
Schulgeld bei sozialen Ausbildungsberufen
In welchen sozialen Berufen wird in Bayern für die Ausbildungsdauer ein Schulgeld erhoben (bitte aufschlüsseln nach Ausbildungsberuf), welche Zuschüsse leistet der Freistaat an Träger beruflicher Schulen bislang, damit diese auf…
Weiterlesen »
Reaktion auf Probleme bei Go-Ahead-Zugverbindungen
Nachdem bei Go-Ahead auf der Strecke des RE80 auch zu Stoßzeiten häufig nur einteilige und einstöckige Fahrzeuge eingesetzt werden, während die DB Regio zuvor meist zweiteilige Fahrzeuge einsetzte und nachdem…
Weiterlesen »
Straßenverkehrszählungen im Landkreis Würzburg
Ich frage die Staatsregierung: Welche Straßenverkehrszählungen (automatische SVZ sowie Sonderzählungen) wurden im Landkreis Würzburg in den letzten 15 Jahren durchgeführt, um Verkehrsdaten für den Bau von Umgehungsstraßen zu erhalten, sind…
Weiterlesen »