Nachdem die Bundesärztekammer und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie, Gesamtnovelle 2017) reformiert haben und mit dieser Novelle u.a. sichergestellt werden soll, dass homo- und bisexuelle Männer nicht mehr vom Blutspenden ausgeschlossen werden sollen, frage ich die Staatsregierung, mit welchen Maßnahmen sie die Richtlinie in Bayern umgesetzt hat, welche Beschränkungen beim Blut- und Knochenmarkspenden für homo- und bisexuelle Männer sowie trans Personen aktuell gelten und bei welchen medizinischen Behandlungen andere Regelungen für homo-, bisexuelle sowie trans Personen gelten.
Die Antwort der Staatsregierung können Sie hier lesen.
Die Ergebnisse dieser Anfrage wurden außerdem in einem Antrag und einer Pressemitteilung aufgegriffen.
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