Ich frage die Staatsregierung, in wie vielen Fällen für Einzelpersonen und Familien mit Kindern (bitte getrennt und Anzahl der Kinder angeben) in den letzten zehn Jahren während der Vorprüfung bzw. während eines laufenden Verfahrens der Härtefallkommission aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet wurden bzw. diese abgeschoben wurden (bitte nach Vorprüfung/laufendem Verfahren, Jahren und Regierungsbezirk aufschlüsseln), in wie vielen Fällen das Verfahren der Härtefallkommission aufgrund von Abwesenheit in Deutschland eingestellt bzw. trotz Abwesenheit zu einem Ende gebracht wurde und in wie vielen Fällen – im Falle eines fortgeführten Verfahrens – bei einer Anerkennung als Härtefall eine Rückkehr nach Deutschland ermöglicht wurde bzw. werden kann?
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