Ich frage die Staatsregierung:
Wie ist der Zugang zu Förderung und Notbetreuung von Kindern, Ju- gendlichen und jungen Volljährigen mit schweren Behinderungen in den verschiedenen Bildungs- und Fördereinrichtungen geregelt, also in Förderschulen, Sonderpädagogischen Förderzentren, Heilpädagogischen Tagesstätten und Förderstätten, wie die Betreuungsmöglichkeiten seit 27. April 2020 in Anspruch genommen werden (bitte nach den Einrichtungsarten aufgelistet) und wie der Infektionsschutz (Konzepte und Versorgung mit Schutzmaterial) in den einzelnen Einrichtungen gewährleistet wird?
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