Nachdem die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) auf Grundlage des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) mindestens einmal jährlich anhand eines Prüfleitfadens u.a. das Einhalten von Qualitätsanforderungen wie beispielsweise bauliche Anforderungen, das Einhalten personeller Mindeststandards sowie die Wahrung der Interessen und Bedürfnisse der Bewohner*innen prüfen soll, frage ich die Staatsregierung angesichts der eingeschränkten bzw. komplett unterbrochenen Regelprüfungen, wie viele Begehungen in diesem Jahr bisher nicht umgesetzt werden konnten, wie sich die Anzahl der Beschwerden von Angehörigen oder Betroffenen im Vergleich zu 2019 konkret verändert hat und in welchem zeitlichen Rahmen mit Begehungen vor Ort auf diese Beschwerden reagiert wurde?
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