Meiner Meinung nach versucht die CSU mithilfe des Artikel 6 des Leitkultgesetzes fehlgeleiteten Einfluss auf die Erziehung von Kindern zu nehmen: Vorgeschrieben wird eine verengte Sicht auf die Gesamtheit religiöser und kultureller Werte, die in den Kitas vermittelt werden sollen. Damit entfernt sich die CSU sogar von den durchaus liberalen Richtlinien des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG). Nun stellt sich für mich schon die Frage: Verlieren die Kitas denn ihre Betriebserlaubnis, wenn sie nicht die verengte Sicht der CSU von kulturellen und religiösen Werten an die Kinder vermitteln?
Plenarrede vom 8. Dezember 2016
Die Frage, inwieweit der Artikel 6 des Bayerischen Integrationsgesetztes mit den Vorschriften des BayKiBig (Artikel 10-12) konkurriert, habe ich bereits in der Plenardebatte gestellt. Da aber die Staatministerin Müller keine befriedigende Antwort parat hatte, stellte ich diese nochmals als Anfrage zum Plenum.
Damit die Regelungen des Integrationsgesetzes in Kraft treten können, müssen etliche Rechtsvorschriften geändert werden. In diesem Fall kommentiere ich die Änderungen des BayKiBiG.
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