Mit der Verabschiedung des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe Gesetz (BayPsychKHG) ist u.a. die Etablierung eines flächendeckenden Krisendienstes beschlossen worden. Der Hilfeteil des PsychKHG ist vor sechs Monaten (01.08.2018) in Kraft getreten, der Unterbringungsteil am 01.01.2019. Am 14. Februar 2019 reichte ich diesbezüglich eine Schriftliche Anfrage bei der Staatsregierung ein. Die Umsetzung des lange ersehnten Hilfeteils im Psychisch-Kranken-Hilfegesetzes verläuft in den Bezirken sehr unterschiedlich, das heißt konkret, in manchen Bezirken quälend langsam, hat meine Anfrage ergeben.
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