Nachdem das Teilhabestärkungsgesetz (kurz für “Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe”) am 09.06.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, frage ich die Staatsregierung, wie sie das Gesetz im Hinblick auf das Erreichen von mehr Inklusion und Barrierefreiheit in Bayern bewertet, welche konkreten landesrechtlichen Anpassungen es zur Folge hat und wie der Zeitplan zur Umsetzung aussieht?
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