Der Beschluss der Ministerpräsident*innenkonferenz vom 18. Juni 2025 zur Verwendung des Bundes-Sondervermögens erlaubt es den Ländern künftig, auch bestehende Projekte zu finanzieren – die bisher geltende Voraussetzung der „Zusätzlichkeit“ entfällt damit offiziell.
Ich habe die Bayerische Staatsregierung gefragt, wie sie diesen Beschluss mit der bisherigen Haltung des bayerischen Ministerpräsidenten vereinbart, der sich im März im Bundesrat gegen eine beliebige Mittelverwendung ausgesprochen hatte. Und ich will wissen, ob Bayern trotzdem an dem Prinzip festhält, die Gelder nur für wirklich zusätzliche Investitionen zu verwenden.
In meiner Anfrage mache ich mich besonders stark für eines: Dass Mittel aus dem Sondervermögen endlich auch für Hitzevorsorgeprogramme eingesetzt werden – etwa zur Unterstützung von sozialen Trägern beim klimafreundlichen Umbau von Gebäuden oder zur innerörtlichen Begrünung. Hier fehlen bislang gezielte Förderprogramme, obwohl der Bedarf mit jedem Hitzesommer steigt.
Mein Ziel ist klar: Wenn schon neue Spielräume entstehen, dann sollten wir sie nutzen für kluge, nachhaltige Investitionen – und nicht für Projekte, die längst geplant waren.