Ich frage die Staatsregierung: Wie ist die Übernahme der Kosten eines Hausgebärdensprachkurses für Eltern hörbehinderter Kinder geregelt, wie oft wurde in den Jahren 2018/2019 ein Antrag auf Kostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB VIII bewilligt (bitte nach Bezirken unterteilen) und ist die Staatsregierung der Meinung, dass solcherart Kosten nicht durch das Gehörlosengeld, dessen Konzeptentwurf bis zum nächsten Doppelhaushalt in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie am 20. Februar 2020 von den Regierungsfraktionen angekündigt wurde, abgedeckt werden sollen, sondern als Leistung nach dem SGB XIII gewährt werden sollen?
Verwandte Artikel
Anfrage zum Plenum: Erstattung von Personalkosten bei Coronatests
Ich frage die Staatsregierung: Wer trägt die Kosten für die am 6.12.2020 im Kabinett beschlossenen regelmäßigen Coronatests des Personals in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Pflege (bitte bei der Antwort die…
Weiterlesen »
AzP: Regelprüfungen durch die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen
Nachdem die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) auf Grundlage des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) mindestens einmal jährlich anhand eines Prüfleitfadens u.a. das Einhalten von…
Weiterlesen »
Anfrage zum Plenum: Istanbul-Konvention als Grundlage zur Berechnung von Frauenhausplätzen in Bayern
Nachdem der Bedarf an Frauenhausplätzen in Unterfranken aus der Zahl der in der betrachteten Region lebenden Frauen im Alter von 18 bis 80 Jahren berechnet wird (ein Frauenhausplatz pro 10.327…
Weiterlesen »