Ich frage die Staatsregierung: Wie ist die Übernahme der Kosten eines Hausgebärdensprachkurses für Eltern hörbehinderter Kinder geregelt, wie oft wurde in den Jahren 2018/2019 ein Antrag auf Kostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB VIII bewilligt (bitte nach Bezirken unterteilen) und ist die Staatsregierung der Meinung, dass solcherart Kosten nicht durch das Gehörlosengeld, dessen Konzeptentwurf bis zum nächsten Doppelhaushalt in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie am 20. Februar 2020 von den Regierungsfraktionen angekündigt wurde, abgedeckt werden sollen, sondern als Leistung nach dem SGB XIII gewährt werden sollen?
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