Ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 können behinderte Menschen einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Die Anerkennung bestimmter Merkmale bei der Beantragung des Schwerbehindertenausweises ist die Voraussetzung dafür, dass behinderte Menschen die ihnen zustehenden Nachteilsausgleiche und Rechte geltend machen können. So erlaubt z.B. das Merkmal „aG“ den betroffenen Menschen mit Behinderungen das Parken auf ausgewiesenen “Behindertenparkplätzen” sowie die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und stellt damit für schwer gehbehinderte Menschen eine enorme Erleichterung dar.
Vor diesem Hintergrund reichte ich eine Schriftliche Anfrage bei der Bayerischen Staatsregierung ein.
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