Ich frage die Staatsregierung: Welche Erfahrungen hat die Staatsregierung von den Wahlbehörden im Rahmen der Evaluation der Kommunalwahl 2020 mit Blick auf den Personenkreis erhalten, der vormals durch Wahlrechtsausschlüsse nicht zur Wahl berechtigt war (vgl. Schriftliche Anfrage „Inklusion bei der Kommunalwahl 2020 in Bayern“, Drs. 18/9310, Frage 5.3), welche Schlüsse zieht die Staatsregierung aus diesen Ergebnissen und aus den Anregungen von Verbänden und Betroffenen (bitte konkrete Verbesserungsvorschläge der Verbände, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Menschen mit Behinderung angeben) für eine bestmögliche, inklusive Durchführung von Wahlen und welche Maßnahmen sind geplant bzw. sind in die Wege geleitet geworden, um sicher zu stellen, die rund 17.500 Personen, die am 26. September 2021 erstmals für die Wahl des Bundestags berechtigt sind, hierfür zu befähigen?
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