In seiner Rede beim Deutschen Kommunalkongress „Stadt. Land. Jetzt. – Starke Kommunen möglich machen“ am 3. Juni in Berlin bezeichnete Bundeskanzler Friedrich Merz die derzeitigen Ausgabensteigerungen bei der Eingliederungshilfe als „nicht mehr akzeptabel“ und kündigte eine umfassende „Ausgabenüberprüfung“ an.
Die Ankündigung des Kanzlers lässt befürchten, dass er die Bedeutung der Eingliederungshilfe als zentrales Instrument zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unterschätzt. Die Eingliederungshilfe ermöglicht Teilhabe, Selbstbestimmung und Inklusion. Die Fokussierung auf Einsparungen an dieser Stelle lässt befürchten, dass sowohl rechtsstaatliche und menschenrechtliche Verpflichtungen infrage gestellt, sowie viele Betroffene in Bayern ganz unmittelbar hart getroffen würden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:
- Wie viele Menschen derzeit Eingliederungshilfe nach Sozialgesetzbuch IX erhalten und wie sich Fallzahlen, Altersstruktur und Ausgaben in den letzten 5 Jahren entwickelt haben.
- Wie viele Anträge bewilligt bzw. abgelehnt wurden, wie oft Fristen überschritten werden und welche Ablehnungsgründe am häufigsten genannt werden.
- Wie viele Klagen gegen Bescheide es gab, wie sich diese Zahlen entwickelt haben und ob Reformbedarf im Verfahren gesehen wird.
- Welche Erkenntnisse zur Zufriedenheit der Antragstellenden vorliegen und welche Qualitätssicherungsmaßnahmen aktuell genutzt und bewertet werden.
- Wie die Staatsregierung zu möglichen Leistungskürzungen steht, welche Maßnahmen sie plant und welche Entbürokratisierung sie für sinnvoll hält.