In der ersten Lesung zum Bayerischen Teilhabegesetz II am 25. September 2019 habe ich in meiner Rede die Bedeutung von Teilhabe und Teilhabegerechtigkeit hervorgehoben. Noch viel zu oft wird z.B. Gehörlosigkeit als persönliches Problem gesehen, das bedeutet Gebärdendolmetscher sind privat zu bezahlen, aber es ist eine große gesellschaftliche und staatliche Aufgabe, hier darüber nachzudenken, wie man eine Gesellschaft schafft, in der alle Menschen teilhaben können. Wenn der Bayerische Staat mit einem Gehörlosengeld die finanziellen Voraussetzungen für mehr Teilhabe schaffen würde, wären wir schon wieder ein Stück weiter.
Ich hoffe daher, dass es nicht beim „Abarbeiten“ des Bayerischen Teilhabegesetzes bleibt, sondern dass wir in Bayern Teilhabe auch über das Bayerische Teilhabegesetz hinaus voranbringen, und das Wort „Teilhabegerechtigkeit“ mit Leben füllen. Denn Teilhabe ist die Grundvoraussetzung für ein gutes, würdevolles und selbstbestimmtes Leben aller in einer vielfältigen Gesellschaft.
Teilhabegerechtigkeit gibt es nur, wenn der Auftrag der bayerischen Verfassung, gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen zu fördern und zu sichern, ernst genommen und gefördert wird.
Eingliederungshilfe ist damit keine Wohlfahrtsleistung des Staates, sondern sie ist Voraussetzung für Chancengerechtigkeit. Unter diesem Prinzip steht das BTHG und der Systemwechsel, der mit dem Gesetz angestoßen werden soll. Diese Haltung muss sich in der weiteren Ausgestaltung des BayTHG II wiederspiegeln und in konkrete Initiativen übersetzt werden – also insbesondere in einer einheitlichen, übergreifenden Bedarfsermittlung und einer echten Mitbestimmung der LAG Selbsthilfe in der Arbeitsgemeinschaft.
Nur so kann ein Beitrag zur Teilhabegerechtigkeit für Menschen mit Behinderung geleistet werden.
Hier können Sie die Rede anhören.
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