Menschen mit Behinderung haben das gleiche Recht auf Arbeit – dies ist nicht nur in der UN- Behindertenrechtskonvention in Artikel 27 festgehalten, sondern auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Es ist staatliche Pflicht, durch geeignete Maßnahmen die Umsetzung dieses Rechtsanspruchs zu sichern und zu fördern und damit die Verletzung von Menschenrechten zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund haben meine Kollegin Sanne Kurz und ich eine Schriftliche Anfrage bei der Staatsregierung eingereicht. Hier können Sie die Antwort der Staatsregierung herunterladen.
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