Menschen mit Behinderung haben das gleiche Recht auf Arbeit – dies ist nicht nur in der UN- Behindertenrechtskonvention in Artikel 27 festgehalten, sondern auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Es ist staatliche Pflicht, durch geeignete Maßnahmen die Umsetzung dieses Rechtsanspruchs zu sichern und zu fördern und damit die Verletzung von Menschenrechten zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund haben meine Kollegin Sanne Kurz und ich eine Schriftliche Anfrage bei der Staatsregierung eingereicht. Hier können Sie die Antwort der Staatsregierung herunterladen.
Verwandte Artikel
Situation der Alleinerziehenden in Bayern
Zusammen mit meiner Kollegin Eva Lettenbauer möchte ich von der Staatsregierung wissen, wie sich die Situation von Alleinerziehenden in Bayern entwickelt. Dabei interessieren uns Aspekte wie: Geschlecht, Armutsgefährdung, bezahlbarer Wohnraum.
Weiterlesen »
Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben
Zusammen mit meiner Kollegin Eva Lettenbauer erkundige ich mich, wie die Situation von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt derzeit aussieht. Wir wollen wissen, ob die bayerischen Arbeitgeber:innen ihrer Pflicht…
Weiterlesen »
Sondertierheime & Auffangstationen für Reptilien
Tierheime und Tierauffangstationen übernehmen in Bayern wichtige staatliche und kommunale Aufgaben. Sie kümmern sich um Fundtiere, ausgesetzte, abgegebene und beschlagnahmte Tiere. Auch junge Heimtiere aus illegalen Transporten oder betreuungsintensive und…
Weiterlesen »