Komplexeinrichtungen sind gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie für die Förderung von Investitionen zur Schaffung von besonderen Wohnformen im Sinne des § 42a SGB XII mehrgliedrige Einrichtungen mit
in der Regel mehr als 100 Bewohnerinnen und Bewohnern, die mehrere unterschiedliche Einrichtungstypen und unterschiedliche Betreuungsformen (mindestens zwei verschiedene Betreuungsformen) für Menschen mit Behinderung, in der Regel auch unterschiedlichen Alters, umfassen.
Die Staatsregierung kündigte in einer Mitteilung aus dem Kabinett vom 08.08.2018 an, rund 400 Mio. Euro innerhalb der nächsten 20 Jahre in Komplexeinrichtungen zu investieren.
Ich frage die Staatsregierung:
- wie viel seit 2019 aus dem Staatshaushalt für das Sonderinvestitionsprogramm investiert wurde und wie hoch die Abweichung zwischen Soll- und Ist-Mitteln sowie gebildete Ausgabereste bis 2024 sind.
- wie viele gemeinnützige Einrichtungen bislang gefördert wurden.
- ob das Programm von der Haushaltssperre betroffen ist.
- wie der weitere Zeitplan aussieht und wann die 400 Mio. Euro erreicht sein sollen.
- wie stark Baukosten seit Programmstart gestiegen sind und mit welchem Baukostenindex künftig kalkuliert wird.