Gesetzentwurf: Bayerischen Gehörlosengeld

Im Oktober 2025 bringt die Grüne Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf ein, der eine bisher bestehende Versorgungslücke endlich schließt: Das Bayerische Blindengeldgesetz soll zu einem Bayerischen Blinden- und Gehörlosengeldgesetz weiterentwickelt werden. Damit würden gehörlose und stark hörgeschädigte Menschen künftig eine verlässliche finanzielle Unterstützung erhalten.

Für mich steht fest: Teilhabe für gehörlose Menschen darf kein Luxus sein. Optische Rauchmelder, Lichtsignale oder Dolmetscher*innen – etwa bei Vereins- oder Elterngesprächen oder beim Beratungsgespräch im Elektrohandel – sind keine Extras, sondern elementare Brücken in die hörende Gesellschaft. Bayern muss diese Brücken endlich bauen.

Bislang müssen Betroffene viele notwendige Hilfen – Gebärdensprachdolmetschen, Warnsysteme oder Lichtsignalanlagen – selbst bezahlen. Nur in wenigen Bereichen wie Schule, Gericht oder medizinischer Versorgung sind sie abgesichert. Teilhabe hängt damit oft vom Geldbeutel ab. Das wollen wir Grünen ändern.

Kernpunkte des Gesetzentwurfs:

  • Einführung eines eigenen Gehörlosengeldes nach Vorbild anderer Bundesländer
  • Staffelung der Leistungen:
    • 60 % des Blindengeldes für gehörlose Menschen
    • 30 % des Blindengeldes für Menschen mit mindestens 80 % Hörverlust beidseits und einem GdB ab 70
  • Jährliche Gesamtkosten von rund 50 Millionen Euro fest im Haushalt einzuplanen